Verhaltenskodex für Geschäftspartner der P&R Gerätetechnik GmbH

 

Die P&R Gerätetechnik GmbH (P&R) versteht sich als Teil einer international verflochtenen Wirtschaft und ist als Betrieb an seinem Standort Schwedt/Oder Teil der Zivilgesellschaft. P&R folgt den nationalen und internationalen Gesetzen und agiert als Unternehmen nach dem Grundverständnis des ehrbaren Kaufmanns und bekennt sich zu seiner ökonomischen, ökologischen und sozialen Verantwortung.

P&R beobachtet die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen seiner geschäftlichen Tätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft und ist bestrebt, die ökonomischen, ökologischen und sozialen Belange in einen angemessenen Ausgleich zu bringen. P&R handelt im Einklang mit allgemein anerkannten Werten und Prinzipien, verhält sich rechtskonform und beachtet insbesondere die international anerkannten Menschenrechte und Arbeitsstandards. P&R steht für die Ziele und die Inhalte des Verhaltenskodex bzw. Code of Conduct und wird im Rahmen seiner jeweiligen rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten alle geeigneten und zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um der freiwilligen Selbstverpflichtung fortlaufend an seinem Unternehmensstandort nachzukommen.

Falls bestehende nationale Regelungen im Widerspruch zu den Inhalten des Code of Conduct stehen oder der innerstaatliche Kontext es unmöglich macht, diesen uneingeschränkt nachzukommen, wird P&R nach Wegen suchen, um die Anforderungen des Code of Conduct möglichst dennoch zu wahren.

I. Geltungsbereich

Dieser Verhaltenskodex für Geschäftspartner ist wichtiger Bestandteil der Geschäftsbeziehungen mit der P&R. Er gilt für alle Geschäftspartner*innen, insbesondere Lieferant*innen, Dienstleister*innen und Kund*innen. Zur Vereinfachung wird im Folgenden der Sammelbegriff “Geschäftspartner” verwendet. P&R erwartet, dass die Geschäftspartner die Anforderungen dieses Verhaltenskodex in ihre eigene Lieferkette implementieren.

II. Unternehmerisches Verständnis

  1. Moralische Verpflichtung und Integrität
    P&R verfolgt ausschließlich legale Geschäftsziele und -praktiken und unterhält nur mit seriösen Partnern Geschäftsbeziehungen. P&R verhält sich gegenüber Geschäftspartnern fair und wertschätzend. P&R respektiert unterschiedliche rechtliche, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Hintergründe und die besonderen Gegebenheiten der Länder und Regionen, in denen P&R tätig ist. Dabei achtet P&R das Recht und die Gesetze der Länder und Regionen, in denen geschäftliche Tätigkeiten stattfinden. P&R orientiert sein unternehmerisches Handeln stets an allgemeingültigen ethischen Werten und Prinzipien, einschließlich Integrität und Achtung der Menschenwürde. P&R baut auf einen freien und fairen Welthandel.
  2. Korruption, Handelskontrolle, Geldwäsche
    P&R lehnt jede Form von Bestechung und Korruption ab. Dazu vermeiden wir bereits jeglichen Anschein hiervon – sei es in Gestalt der Gewährung oder der Annahme von unlauteren Vorteilen. P&R handelt in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften zur Einfuhr- und Ausfuhrkontrolle und hält sich die gesetzlichen Anforderungen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
  3. Fairer Wettbewerb
    P&R tritt für einen freien und fairen Wettbewerb ein. P&R duldet keine wettbewerbswidrigen Absprachen und stellt sicher, dass das Unternehmen in Übereinstimmung mit den geltenden Kartellgesetzen handelt. Wettbewerbsvorteile durch unlautere Geschäftspraktiken lehnt P&R ab.
  4. Umgang mit personenbezogenen Daten, Schutz von vertraulichen Informationen und geistigem Eigentum
    P&R respektiert die Persönlichkeitsrechte seiner Mitarbeitenden, Geschäftspartner und Kunden und befolgt beim Umgang mit persönlichen Informationen die geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorgaben zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten und zur Informationssicherheit. P&R schützt anvertraute Geschäftsgeheimnisse und sonstige vertrauliche Informationen seiner Geschäftspartner und Kunden vor unerlaubter Erlangung, Nutzung und Offenlegung, mindestens nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. P&R respektiert das geistige Eigentum seiner Geschäftspartner, Kunden und sonstigen Dritten und achtet beim Austausch von Know-how und Technologien darauf, dass ausreichende Vorkehrungen zum Schutz der geistigen Eigentumsrechte vorgenommen werden.
  5. Ökologische Verantwortung und Verpflichtung
    Der Schutz und Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen betrifft und verpflichtet uns alle. In diesem Bewusstsein übt P&R seine geschäftliche Tätigkeit ökologisch verantwortlich aus und bekennt sich zum Ziel einer klimaneutralen Zukunft.
  6. Schutz von Umwelt und Klima
    P&R nimmt seine ökologische Verantwortung wahr, indem die geltenden gesetzlichen Vorgaben und anerkannten Standards zum Schutz von Umwelt und Klima angewendet werden. P&R arbeitet mit seinem Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 daran, dass die negativen Auswirkungen der geschäftlichen Aktivitäten auf die Umwelt und das Klima kontinuierlich reduziert werden. P&R wendet geltendes Recht an und ergreift geeignete Maßnahmen, die sich an gesetzlichen und international anerkannten Standards orientieren und unter anderem folgende Themen abdecken:

    • Sach- und fachgerechter Umgang mit gefährlichen Stoffen, 
Chemikalien und Abfällen, einschließlich deren Entsorgung
    • Maßnahmen zur Reduktion oder Vermeidung von Abfällen
    • Minimieren von Emissionen durch betriebliche Abläufe
    • Schonen natürlicher Ressourcen, etwa durch Maßnahmen zur Einsparung
von Wasser, Chemikalien und anderen Rohstoffen und Fördern der Kreislaufwirtschaft
    • Einsatz von klima- und umweltfreundlichen 
Technologien, Verfahren, Rohstoffen und Produkten
    • Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und des Anteils 
erneuerbarer Energien am Energieverbrauch an den Unternehmensstandorten.
  7. Tier- und Artenschutz
    P&R beachtet die Grundsätze zum Schutz der biologischen Vielfalt und richtet sein unternehmerisches Handeln danach aus. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen ist hierbei Richtschnur.
  8. Menschenrechte und Arbeitsstandards
    Die Würde des Menschen ist unantastbar. Deshalb achtet P&R die international anerkannten Menschenrechte, die in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen festgehalten sind. P&R orientiert sich an den international anerkannten Arbeitsstandards der Internationalen Arbeitsorganisation, wie sie nachfolgend im Verhaltenskodex aufgeführt sind. In allen Geschäftsaktivitäten ist P&R bemüht, Menschenrechtsverletzungen weder zu verursachen noch zu diesen beizutragen. P&R erwartet das Gleiche von seinen Geschäftspartnern. Soweit erforderlich und möglich, unterstützt P&R hierbei seine Lieferanten.
  9. Beschäftigungsverhältnisse
    P&R behandelt seine Mitarbeitenden mit Wertschätzung. P&R lehnt jegliche Form von rechtswidrigen Strafen, Missbrauch, Belästigung, Einschüchterung oder sonstiger unwürdiger Behandlung gegenüber Arbeitnehmern ab. P&R wendet bei sämtlichen Beschäftigungsverhältnissen das jeweils geltende Arbeitsrecht an und erwartet das Gleiche von seinen Vertragspartnern. Den Mitarbeitenden sind bei Beginn des Beschäftigungsverhältnisses verständliche Informationen über die wesentlichen Arbeitsbedingungen, u. a. ihre Rechte und Pflichten, Arbeitszeiten, Vergütung und Zahlungs- und Abrechnungsmodalitäten, zur Verfügung zu stellen. P&R respektiert und schützt das Recht der Arbeitnehmer, ihr Beschäftigungsverhältnis unter Einhaltung der jeweils maßgeblichen Kündigungsfrist zu beenden.
  10. Ablehnen von Kinderarbeit und Schutz jugendlicher Arbeitnehmer
    P&R toleriert keine Kinderarbeit und beachtet das anwendbare gesetzliche Mindestalter für die Arbeitsaufnahme. In jedem Fall beschäftigt P&R keine Personen unter dem Alter, mit dem nach dem Recht des Beschäftigungsortes die allgemeine Schulpflicht endet, sowie unter 15 Jahren. Praktika werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen organisiert. P&R erwartet von seinen Vertragspartnern, dass sie über angemessene Möglichkeiten zur Feststellung des Alters verfügen, um Kinderarbeit zu verhindern. Sollte Kinderarbeit festgestellt werden, sind unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, die das Wohl, den Schutz und die Entwicklung des Kindes in den Mittelpunkt stellen. Bei Personen unter 18 Jahren sind die Rechte jugendlicher Arbeitnehmer zu beachten.
  11. Ablehnen von Zwangsarbeit
    P&R lehnt Zwangs- oder Pflichtarbeit in jeder Form ab. Das gilt auch für jegliche Form der Schuldknechtschaft, der Leibeigenschaft, der Sklaverei oder sklavenähnlicher Praktiken, des Menschenhandels und erstreckt sich auf alle Formen unfreiwilliger Arbeits- und Dienstleistungen, die mit den international anerkannten Arbeits- und Sozialstandards nicht vereinbar sind.
  12. Grundsätze der Vergütung
    P&R stellt sicher, dass bei der Bezahlung von Mitarbeitenden im Betrieb der geltende branchenübliche Lohn gezahlt wird. Gesetzlich nicht zugelassene Lohnabzüge, einschließlich Lohnabzügen als Disziplinarmaßnahme, werden von P&R nicht geduldet.
  13. Arbeitszeiten
    P&R wendet die gesetzlichen oder anwendbaren tariflichen Bestimmungen zur Arbeitszeit, einschließlich Überstunden, Ruhepausen und Erholungsurlaub an. P&R achtet darauf, dass die reguläre wöchentliche Arbeitszeit zuzüglich maximal möglicher Überstunden nicht überschritten wird und die Arbeitszeitregelungen eingehalten werden.
  14. Vielfalt und Inklusion, Diskriminierungsverbot
    P&R schätzt die Vielfalt seiner Mitarbeitenden und fördert eine Arbeitsumgebung, die Inklusion ermöglicht. Deshalb bekennt sich P&R zur Chancengleichheit und lehnt jede Form von Diskriminierung und Ungleichbehandlung aufgrund von nationaler und ethnischer Abstammung, sozialer Herkunft, Gesundheitsstatus, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter, Geschlecht, politischer Meinung, Religion oder Weltanschauung ab. P&R lebt den Grundsatz der Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit.
  15. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
    P&R beachtet die nationalen und internationalen Arbeits- und Gesundheitsschutzstandards. P&R sorgt für ein sicheres und gesundheitsförderliches Arbeitsumfeld (vermeiden von Unfällen, Verletzungen und arbeitsbedingten Erkrankungen), um die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeitenden und Dritter zu erhalten.

 

III. Einhaltung und Umsetzung der Erwartungen

Dieser Verhaltenskodex für Geschäftspartner ist von zentraler Bedeutung für P&R. Die Einhaltung seiner Bestimmungen wird als wesentlich für die Geschäftsbeziehungen erachtet. Die Geschäftspartner von P&R erkennen die in diesem Dokument aufgezeigten Erwartungen an und verpflichten sich, diese einzuhalten.

Die Geschäftspartner haben sich darum zu bemühen, dass auch deren Unterlieferanten und Unterauftragnehmer die Inhalte dieses Verhaltenskodexes kennen, auf ihr jeweiliges Unternehmen anwenden oder entsprechende Verhaltensrichtlinien einhalten. Um präventiv die Einhaltung unserer Erwartungen und der Verpflichtungen zu gewährleisten, setzen wir die aktive Beteiligung unserer Geschäftspartner, etwa durch Bereitstellung all jener Informationen, die für die Risikobewertung der Beziehung zwischen uns und dem betreffenden Geschäftspartner von Bedeutung sind, voraus.

Ergibt die von P&R durchgeführte Risikoanalyse, dass der betreffende Geschäftspartner bei sich oder gegenüber seinen Unterlieferanten oder Unterauftragnehmern Präventionsmaßnahmen (z. B. Schulungen, Anpassung der Beschaffungsstrategien, Einholung vertraglicher Zusicherungen oder Kontrollen) oder Abhilfemaßnahmen in Bezug auf unsere Erwartungen und die Verpflichtungen zu ergreifen hat, so haben die Geschäftspartner solche von P&R für notwendig erachteten Präventions- oder Abhilfemaßnahmen unverzüglich nach Aufforderung durch P&R in angemessener Weise umzusetzen.

P&R behält sich das Recht vor, die Einhaltung der oben genannten Erwartungen an unsere Geschäftspartner und der Verpflichtungen im Hinblick auf Menschenrechte und Umwelt regelmäßig, jedoch nicht häufiger als einmal pro Jahr, und außerdem anlassbezogen mittels Audits und/oder anderer geeigneter Maßnahmen zu überprüfen. Die Überprüfung selbst kann von Mitarbeitern P&R oder von hierfür beauftragten Dritten vorgenommen werden. P&R wird jede Überprüfung mit vorheriger Ankündigung einer angemessenen Frist und unter Wahrung der Geschäftszeiten der Geschäftspartner durchführen. Hierbei wird erwartet, dass die Geschäftspartner Zugang zu allen benötigten Bereichen, Dokumenten und Datensätzen gewähren. Verstößt ein Geschäftspartner gegen die beschriebenen Erwartungen oder die Verpflichtungen so kann P&R dem Geschäftspartner eine angemessene Frist zur Beendigung des Verstoßes und/oder zur sonstigen Abhilfe setzen. Die Frist beträgt mindestens vier Wochen, es sei denn, zum Schutz des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen ist eine kürzere Frist geboten.

Nach erfolglosem Ablauf der Frist kann P&R einzelne oder sämtliche Verträge mit dem betreffenden Geschäftspartner kündigen.

Für die Einhaltung der dargelegten Erwartungen sind Schulungen und eingespielte betriebsinterne Prozesse unerlässlich. Für Schulungs- oder Weiterbildungsmaßnahmen ist der Geschäftspartner selbst verantwortlich. Der Geschäftspartner sichert zu, dass seine geschäftliche Tätigkeit in Übereinstimmung mit den für ihn geltenden gesetzlichen, sonstigen rechtlichen Bestimmungen sowie den mit P&R getroffenen vertraglichen Vereinbarungen steht. Der Geschäftspartner sichert zudem zu, dass er in seinem Unternehmen ausreichende organisatorische Maßnahmen ergriffen hat, um die Einhaltung der hier beschriebenen Erwartungen und der Verpflichtungen sicherzustellen.

Auf diesen Verhaltenskodex für Geschäftspartner ist deutsches Recht anzuwenden. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird hiermit ausgeschlossen.